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Erstellt:
27. Februar 2024, 08:30 Uhr
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Kinderreisepass ein Auslaufmodell

Reisen mit dem Nachwuchs soll erleichtert werden – Neue Regelung gilt seit Jahresbeginn

Neue gesetzliche Vorgaben beim Reisepass für Kinder.

Neue gesetzliche Vorgaben beim Reisepass für Kinder. ©

Norderney Mit einer neuen gesetzlichen Vorgabe und Regelung, die seit Jahresbeginn Gültigkeit besitzt, hat sicher schon die eine oder andere Familie auch auf Norderney in den Winterferien ihre Bekanntschaft gemacht. Demnach dürfen seit Anfang Januar Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können aber bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Dieser Berliner Beschluss soll dafür sorgen, das Reisen mit dem Nachwuchs künftig zu erleichtern. Die Gründe dafür liegen auf der Hand.

Demnach sind Kinderreisepässe nur maximal zwölf Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für ihre Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet. Schon Babys benötigen somit ein eigenes Ausweisdokument für Reisen mit der Familie ins Ausland.

Mit der Anpassung soll eine einheitliche Lösung für Identitätsnachweise geboten werden. Da das neue Passdokument für Kinder nun sechs Jahre anstatt wie zuvor ein Jahr seine Gültigkeit behält, können nach Ansicht des Gesetzgebers Zeit- und Arbeitsaufwand deutlich reduziert werden.

Kinderreisepässe, insbesondere, die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der Europäischen Union nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein.

Auf dem Chip des Identitätsnachweises werden die biometrischen Merkmale des Kindes, also Gesicht und die Fingerabdrücke, gespeichert und registriert. Aus den Bürgerbüros der Kommunen hört man, dass die Fingerabdrücke ab dem sechsten Lebensjahr erforderlich sind. Das war aber auch schon vor der Neuregelung der Fall. Fingerabdrücke von jüngeren Kindern zu nehmen, macht nach Willen des Gesetzgebers wenig Sinn. Eine Unterschrift unter das Passdokument kann natürlich auch von unter Zehnjährigen geleistet werden, sofern beim Kind die Fähigkeit zur Unterschriftsabgabe schon vorhanden sind. Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, findet man auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Vorläufige Personalausweisdokumente sollten auch kurzfristig ausgestellt werden. Diese haben aber nur eine Gültigkeit von drei Monaten. Für die Beantragung des biometrischen Reisepasses oder Personalausweises hat sich durch die überabeitete Neuregelung nichts geändert. Weiterhin benötigt man das alte Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Einverständniserklärung beider Elternteile. Die Eltern müssen sich bei der Beantragung beide ausweisen und auch das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.

Auf Norderney versucht man, dass Prozedere kulant abzuarbeiten. Marco Barg-staedt von den Bürgerdiensten bei der Stadt empfiehlt daher, rechtzeitig vor Antritt einer Reise einen Blick in die Ausweisdokumente zu werfen. „Falls die Zeit bis zum Reisebeginn nicht ausreicht, um einen neuen Pass auf den Weg zu bringen, bleibt immer noch der Express-Reisepass. Die Bearbeitungsdauer dafür beträgt maximal drei bis vier Werktage. Allerdings fallen dabei 32 Euro mehr an Gebühren an“, erläutert Bargstaedt. Geld, welches die meisten gern bezahlen, Hauptsache ihre Reise fällt nicht ins Wasser.

Nicht so gut kann es allerdings laufen, wenn man erst am Schalter im Terminal auf den Missstand aufmerksam gemacht wird, da kann es mitunter zu spät sein. Da können dann auch die Bürgerdienste auf Norderney nicht mehr mit Rat und Tat helfen.

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